Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung im MwSt-Bereich bietet Ihnen TEVEA RF Consulting massgeschneiderte Lösungen zur Steuervertretung, die auf Ihre Verpflichtungen und den gesetzlichen Rahmen angepasst sind.
WAS IST EINE STEUERVERTRETUNG?
• Die Steuervertretung ist für ausländische Unternehmen bestimmt, die in Frankreich keine Niederlassung haben und in Frankreich steuerpflichtige Geschäfte abwickeln (gesetzliche Pflicht zur Berechnung der französischen MwSt) oder die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit in Frankreich der Abgabepflicht von Steuererklärungen im MwSt-Bereich unterliegen (innergemeinschaftliche Lieferungen und/oder Erwerbe).
• Diese Unternehmen müssen sich in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren.
• Die umsatzsteuerliche Registrierung setzt in manchen Fällen die Ernennung eines Steuervertreters voraus.
DIE LEISTUNGEN von TEVEA RF CONSULTING
TEVEA RF CONSULTING ist von den Steuerbehörden für ihr Know-How und die Qualität ihrer Arbeit anerkannt:
Prüfung und Unterstützung vor der Registrierung zur französischen MwSt
Periodische Abgaben von Erklärungen (MwSt-Erklärungen)
Vorbereitung der MwSt-Erstattungsanträge
Ein einziger Ansprechpartner der französischen Steuerbehörden
Intrastaterklärung (déclaration d’échange de biens – DEB)
Optimale Preise auf jeden einzelnen Fall abgestimmt
Steuervertretung z.B. in Großbritannien, Belgien, Deutschland und in den Niederlanden (keine vollständige Liste)
Fiskalvertreter, Steuerbevollmächtigter oder Steuerbürge: Welche Lösung ist die richtige?
Der Steuerbevollmächtigte ist für Unternehmen aus der Europäischen Union bestimmt. Der Steuerbevollmächtigten ist der Garant einer korrekten Abwicklung der umsatzsteuerlichen Pflichten.
Der Ernennung eines Fiskalvertreters ist obligatorisch für Nicht-EU Unternehmen. Der Fiskalvertreter haftet gemeinsam mit seinem Kunden gegenüber den Steuerbehörden.
Der Steuerbürge vertritt ausländische Unternehmen (EU- und Nicht-EU-Unternehmen), die in Frankreich Umsätze mit in Frankreich umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen realisieren und die trotz des seit dem 1. September 2006 in Kraft getretenen "Reverse-Charge"-Verfahrens ihre Kunden mit französischer MwSt fakturieren möchten.
In welchen Fällen ist eine umsatzsteuerliche Registrierung in Frankreich Bedingung ?
Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen an Kunden, die nicht der französischen MwSt. unterliegen
Versandhandel (z.B.: über Internet, …)
Die von einer ausländischen Firma für eine ausländische Firma materiell in Frankreich erbrachten Leistungen
Die Leistungen an eine ausländische Firma, ohne eigene französische Umsatzsteueridentnummer, die mit einer in Frankreich gelegenen Immobilie zusammenhängen
Innergemeinschaftliche Lieferungen (Erwerbe) einer ausländischen Firma von Frankreich aus, bzw in Frankreich (Erwerbe)
TAX REPRESENTATION
Fiskalvertreter, Steuerbevollmächtigter oder Steuerbürge: Welche Lösung ist die richtige?
In welchen Fällen ist eine umsatzsteuerliche Registrierung in Frankreich Bedingung ?