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STEUERVERTRETUNG
TEVEA International bietet Ihnen eine individuelle Steuervertretung für Ihre mehrwertsteuerpflichtigen Geschäfte und seit neuestem auch für Ihre Immobilienverkäufe, bei denen ein zu versteuernder Wertzuwachs entsteht. Unsere Lösungen sind an all Ihre Verpflichtungen sowie an den gesetzlichen Rahmen angepasst.
Audit et assistance
WAS BEDEUTET STEUERVERTRETUNG?

Mehrwertsteuer

Die Steuervertretung ist für ausländische Unternehmen bestimmt, die in Frankreich der französischen MwSt. unterliegenden Geschäften nachgehen, ohne dort selbst über eine Niederlassung zu verfügen (Pflicht zur Berechnung der französischen MwSt.) oder die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit in Frankreich der Abgabepflicht von Erklärungen im MwSt.-Bereich unterliegen

(z. B. innergemeinschaftliche Lieferungen und/oder Erwerbe).

Diese Unternehmen müssen sich in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren.

Für die umsatzsteuerliche Registrierung empfiehlt sich die Ernennung eines Steuervertreters, in manchen Fällen ist diese sogar Voraussetzung.

Wertzuwachsbesteuerung beim Immobilienverkauf

Gemäß Artikel 244 bis A des CGI (allgemeines Steuergesetzbuch von Frankreich) müssen Unternehmen oder Einzelpersonen, die nicht in Frankreich ansässig sind, auf den Wertzuwachs, der bei der Veräußerung von Immobilien in Frankreich anfällt, Steuern zahlen.

Für das Entrichten dieser Steuer ist ein staatlich anerkannter Steuervertreter zuständig, welcher vom Verkäufer ernannt werden muss.

UNSER AUFTRAG

TEVEA International ist für Fachwissen und hohe Arbeitsqualität bei den Steuerbehörden anerkannt.


Mehrwertsteuervertretung

  • Analyse Ihrer umsatzsteuerlichen Situation vor der MwSt.-Registrierung in Frankreich
  • Regelmäßige Abgabe von MwSt.-Erklärungen.
  • Vorbereitung der MwSt.-Erstattungsanträge
  • Ihr direkter Kontakt zu den französischen Steuerbehörden
  • Vorbereitung und Abgabe der Intrastaterklärung (statistische Warenmeldung)
  • Auf jeden einzelnen Fall optimal abgestimmte Preise
  • Umsatzsteuervertretung in Großbritannien, Belgien, Deutschland, Holland und vielen weiteren europäischen Ländern
 

Steuervertretung beim Immobilienverkauf

  • Berechnung des zu versteuernden Betrages unter Berücksichtigung aller steuerrechtlich möglichen Abzüge
  • Ausfüllen des Steuerformulars 2048-IMM zur Angabe des Wertzuwachses
  • Abgabe einer Verpflichtungserklärung gegenüber der französischen Finanzverwaltung für die uneingeschränkte Begleichung der Steuerschuld
  • Minimierung des Risikos von Nachforderungen seitens der französischen Finanzverwaltung
  • Beantwortung aller Nachfragen der Finanzverwaltung innerhalb der nachfolgenden 3 Jahre sowie Übernahme eventueller Nachforderungen und Strafzahlungen
FORMULAR FÜR DIE UMSATZSTEUERLICHE REGISTRIERUNG IN FRANKREICH
EINZELHEITEN ZUR IMMOBILIENSTEUERVERTRETUNG
INFORMATIONEN ANFRAGEN
STEUERVERTRETUNG
  • Steuervertreter, Steuerbevollmächtigter oder Steuerbürge: Welche Lösung ist die richtige?
  • In welchen Fällen ist eine umsatzsteuerliche Registrierung in Frankreich erforderlich?